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09.05 Finanzielle Abwicklung mit den Teilnehmenden

Jede VHS kümmert sich um ihre Anmeldungen

Da die Teilnehmenden/Angemeldeten stets nur eine Vertragsbeziehung mit der Einrichtung haben, bei der sie sich angemeldet haben, ist jede VHS (Abo & Master) für die finanzielle Abwicklung des Teilnahme-Entgelts/der Gebühr mit den bei ihr Angemeldeten verantwortlich - dies geschieht nach den individuellen Regeln (z.B. in den AGB) der jeweiligen VHS.

Hinweis 1: Teilnahme-Entgelt/Gebühr

Die Abo-VHS muss stets den angegeben Anteil (Verrechnungs-Satz) am vollen Teilnahme-Entgelt/an der Gebühr an die Master-VHS abführen.- falls also durch die Abo-VHS Ermäßigungen angeboten werden, ggf. sonstige Abschläge, Gebühren oder gar Zahlungsausfälle entstehen, so gehen diese immer zu Lasten der Abo-VHS.

Hinweis 2: Storno-Entgelt/Gebühr

Ggf. erhobene/eingenommene Storno-Entgelte gem. den AGB der Abo-VHS stehen als Aufwandsersatz in voller Höhe der Abo-VHS zu.

Hinweis 3: Master-VHS berechnet Verrechnungs-Sätze gem. AGB der Abo-VHSn

Verrechnungs-Sätze dürfen nur für gem. den AGB der Abo-VHS gültige Anmeldungen abgerechnet werden.

Da die AGB der Abo-VHSn für die Teilnehmenden aus kooperierenden VHSn gelten, müssen Master-VHSn akzeptieren, dass ggf. Abmeldungen später erfolgen können, als in den eigenen AGB vorgesehen - Stornos müssen also akzeptiert werden und dürfen nicht in die Abrechnung einfließen.