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02.05 Gültigkeit von AGB und Konsequenzen für VHSn

Es gelten für die Teilnehmenden/Angemeldeten stets die AGB der Einrichtung, mit der sie den Vertrag schließen/sich anmelden.

Master-VHSn müssen insbesondere akzeptieren, dass ggf. Abmeldungen später erfolgen können, als in den eigenen AGB vorgesehen und Verrechnungssätze insbesondere nur für gem. den AGB der Abo-VHS gültige Anmeldungen abgerechnet werden.

Ggf. erhobene/eingenommene Storno-Entgelte gem. den AGB der Abo-VHS stehen als Aufwandsersatz in voller Höhe der Abo-VHS zu.