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Thema TN-Entgelt/Gebühren

Die Abo-VHS ist verpflichtet, jedes kooperativ ausgeschriebene Angebot zum selben Preis wie die Master-VHS anzubieten.

Die Abo-VHS verpflichtet sich weiter, den angegeben Anteil (Verrechnungssatz) am Teilnahme-Entgelt/an der Gebühr an die Master-VHS abzuführen. Dies gilt immer für das volle Teilnahme-Entgelt/die volle Gebühr: Falls also Ermäßigungen angeboten werden oder ggf. sonstige Abschläge, Gebühren oder gar Zahlungsausfälle entstehen, so gehen diese zu Lasten der Abo-VHS.