09.06 finanzielle Abwicklung mit den Teilnehmenden Jede VHS kümmert sich um ihre Anmeldungen Da die Teilnehmenden/Angemeldeten stets nur eine Vertragsbeziehung mit der Einrichtung haben, bei der sie sich angemeldet haben, ist jede VHS (Abo & Master) für die finanzielle Abwicklung des Teilnahme-Entgelts/der Gebühr mit den bei ihr Angemeldeten verantwortlich - dies geschieht nach den individuellen Regeln (z.B. in den AGB) der jeweiligen VHS. Hinweis 1: Teilnahme-Entgelt/Gebühr Die Abo-VHS muss stets den angegeben Anteil (Verrechnungs-Satz) am vollen Teilnahme-Entgelt/an der Gebühr plus ggf. 100 % der "durchlaufenden Posten" (z.B. Lenr-Material, Skripte, ...) an die Master-VHS abführen. - falls also durch die Abo-VHS Ermäßigungen angeboten werden, ggf. sonstige Abschläge, Gebühren oder gar Zahlungsausfälle entstehen, so gehen diese immer zu Lasten der Abo-VHS. Hinweis 2: Storno-Entgelt/Gebühr Ggf. erhobene/eingenommene Storno-Entgelte gem. den AGB der Abo-VHS stehen als Aufwandsersatz in voller Höhe der Abo-VHS zu . Hinweis 3: Master-VHS berechnet Verrechnungs-Sätze gem. AGB der Abo-VHSn Verrechnungs-Sätze dürfen nur für gem. den AGB der Abo-VHS gültige Anmeldungen abgerechnet werden. Da die AGB der Abo-VHSn für die Teilnehmenden aus kooperierenden VHSn gelten, müssen Master-VHSn akzeptieren, dass ggf. Abmeldungen später erfolgen können, als in den eigenen AGB vorgesehen - Stornos müssen also akzeptiert werden und dürfen nicht in die Abrechnung einfließen.